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1. Verfassung eines Lageplanes über sämtliche Parzellen der Anlage mit aktuellem Naturstand einschließlich der Aufnahme der Baulichkeiten und Berechnung der Gartenflächen (Pachtflächen) Dieser Aufteilungsplan beinhaltet lediglich die Nutzungsgrenzen der Parzellen und ist Grundlage für die Erneuerung von Pachtverträgen sowie für die Einreichung bei der MA 37 (Baupolizei) zur Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen. Auf Wunsch wird zusätzlich für jede Parzelle ein eigener Lageplan erstellt.
2. Verfassung eines Parzellierungsplanes (Herstellung der Grundbuchsordnung) zur Aufschließung gemäß Wiener Bauordnung mit gleichzeitiger Schaffung von grundbücherlichem Eigentum an den einzelnen Parzellen der Kleingartenanlage. |
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Die Schaffung einer eigenen Parzelle, eines Grundbuchskörpers mit eigener Einlagezahl für jeden Besitzer |
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die Neuvermessung jeder Teilfläche mit Bestimmung der exakten Fläche als Grundlage für die Besteuerung und eventuellen Kaufverträge |
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die Grenzsicherstellung der neuentstandenen Grundstücke (Umwandlung in den Grenzkataster, Grenzstreitigkeiten sind somit ausgeschlossen). |
Es ist uns ein Anliegen die positiven Erfahrungen mit zahlreichen bereits abgeschlossenen Projekten an alle jene Kleingarten- und Siedlervereine weiterzugeben, die künftig von den Widmungsänderungen betroffen sind und eine Verbesserung Ihrer derzeitigen Struktur anstreben.
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