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Vermessung
und Grundeigentum
Die Katastralmappe ist teilweise veraltet, da die Bestimmung der Flächenausmaße
und die Darstellung mehr als 100 Jahre alt sind und lediglich zur Ermittlung
der Grundsteuer ausgeführt wurde. Diese relativ ungenauen Messergebnisse
wurden vom Vermessungsamt und Grundbuch übernommen. Da nachfolgende
Grenzänderungen manchmal unberücksichtigt blieben, ist es leicht
verständlich, dass oft keine Übereinstimmung zwischen Kataster
und Naturbestand besteht. Der Grundsteuerkataster führt häufig
zu Rechtsunsicherheiten.
Die Ersitzung von Grundstücksteilen ist möglich und oft kann
auf diese Weise wertvoller Boden verloren gehen.
Der Fortschritt der Vermessungsgeräte und Vermessungsmethoden einerseits
und ein neues Vermessungsgesetz andererseits lassen erstmals zu, dass
die zentimetergenauen Vermessungsergebnisse einer Neuvermessung durch
Umwandlung in den Grenzkataster rechtsgültig werden. Naturstand,
Flächenausmaß und die Darstellung in der Katastralmappe stimmen
überein, weiters ist keine Ersitzung mehr möglich.
Die Vorteile für den Grundeigentümer liegen in einem Wertzuwachs,
wenn sich das Grundstück größer als bisher ausgewiesen
ergibt; ist es kleiner, kann eine Korrektur des Einheitswertes und somit
der Grundsteuer angestrebt werden.
Vor Kauf eines Grundstückes mit höherem Verkehrswert sollte
der Käufer auf einer Grenzvermessung und Umwandlung bestehen. Die
kaufgegenständliche Liegenschaft hat einen unbestrittenen Grenzverlauf
und das Flächenausmaß, das den Kaufpreis bestimmt, wurde genau
ermittelt.
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen schafft klare
Rechtsverhältnisse, die Richtig- und Sicherstellung der
Grundgrenzen erfolgt durch die Abhaltung einer Grenzverhandlung und Verfassung
einer Vermessungsurkunde!
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Vermessung und Bauordnung
Soll gebaut werden, gibt die rechtzeitige Beratung durch den Ingenieurkonsulenten
für Vermessungswesen klare Auskunft über Flächenwidmung,
Ausnutzbarkeit der Bauplätze, Abtretungsverpflichtung, Aufschließungskosten
und vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
In Wien entsteht ein Rechtsanspruch auf die Bebauungsbestimmungen durch
ein Ansuchen an die Baupolizei, welches mit Lage- und Höhenplänen
des Grundstückes zu belegen ist.
In Niederösterreich und Burgenland kann der Zivilgeometer auf der
Basis der örtlichen Raumordnungsunterlagen wie Flächenwidmungs-
und Bebauungsplan eine optimale Parzellierung vorschreiben, welche die
Anliegerleistungen minimiert.
Der Teilungsplan als Vermessungsurkunde sichert das Recht, ein Grundstück
zu bebauen, und ist somit die Grundlage für die Bauplatzschaffung
und Baubewilligung.
Auf Wunsch verfassen wir Lagepläne über Baulichkeiten und deren
Nutzfläche bezüglich Ihrer Lage und Höhe zu den vorgegebenen
Bebauungsbestimmungen. Wir überprüfen die Einhaltung der Abstandsflächen,
der Gebäudehöhe, der baulichen Ausnutzbarkeit der Bauplätze,
wodurch die Rechte der Anrainer gewahrt werden.
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Nutzflächenvermessung
für Nutzwertgutachten
und Parifizierungen
Für ein Wohn- oder Bürohaus im Alleineigentum soll zum Zwecke
der Veräußerung von einzelnen Wohnungen, Dachgeschossausbauten
oder Büroeinheiten die anteilsmäßige Begründung von
Eigentum im Grundbuch durchgeführt werden.
Der Geometer schafft mit der Vermessung und Berechung der Nutzflächen
sowie mit der Erstellung eines Lageplanes (Gebäudebestandsplanes)
die Grundlagen für die Nutzwertbestimmung und Parifizierung.
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Bestandsvermessung
als Projektsgrundlage
Als Planungsgrundlage verfassen wir Lage- und Höhenpläne für
alle Arten von Bauprojekten wie zum Beispiel für den Hochbau, für
den Bau eines Einfamilienhauses, aber auch für die Erstellung eines
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes; in jedem Fall ist der Geometerplan
Garant für eine wirtschaftliche und effiziente Planung.
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Bauabsteckung
Zur Übertragung von Projekten in die Natur werden Gebäudeeckpunkte,
Bauwerksachsen koordinativ berechnet, vor Ort abgesteckt und vermarkt. Kontrollmessungen
sichern die Qualität und den Bezug zu den Grundgrenzen.
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Servitutspläne
Zur Sicherstellung des Nutzungsrechtes von Fremdgrund wie Wege, Leitungen,
Bauwerken verfassen wir Servitutspläne mit Darstellung der Lage und
Ermittlung der Flächenausmaße.
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