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Fall 1: Neu-, Zu- oder Umbau in Wien, Ansuchen um Baubewilligung
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Zur Erreichung der Baubewilligung ist gemäß § 9 der Wiener
Bauordnung um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen mittels 2 Lageplänen
anzusuchen. Geometerpläne sind Plänen anderer Planverfasser
vorzuziehen, da im Falle von Unsicherheiten bezüglich der Grundgrenzen
durch die örtliche Vermessung eine Klärung der Situation und
gegebenenfalls durch die Verfassung einer Urkunde und Abhaltung einer
Grenzverhandlung die Rechtswirksamkeit der Eigentumsgrenzen hergestellt
werden kann.
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Fall 2: Ein Eigentümer besitzt ein Grundstück,
dieses ist jedoch nicht baureif (als Bauplatz behördlich nicht genehmigt).
Gemäß der jeweils länderspezifischen Bauordnungen sind
Bebauungsbestimmungen sowie gewisse Vorschriften hinsichtlich Größe
und Konfiguration von Bauplätzen einzuhalten. Oft sind Abtretungsverpflichtungen
für projektierte Straßen (öffentliches Gut) gemäß
den Bebauungsplänen oder Flächenwidmungsplänen erforderlich
und somit ein Grundabteilungsverfahren unvermeidbar.
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Fall 3: Vor Kauf oder Verkauf eines Grundstückes ist in
der Regel das genaue Flächenausmaß sowie die exakte Lage der
Grundgrenzen nicht bekannt. Die im Grundbuch und Kataster ausgewiesene
Fläche weist oft erhebliche Differenzen zur Fläche in der Natur
auf.
Der Geometer sichert mit der Vermessung des Naturstandes und der Auswertung
der Messergebnisse, dem Vergleich mit den vorhandenen amtlichen Unterlagen
und historischen Urkundsplänen, der Abhaltung einer Grenzverhandlung,
Berichtigung der Flächenausmaße und Grundgrenzen, Verfassung
einer Urkunde das Grundeigentum und für die kaufgegenständliche
Liegenschaft die exakte Grundlage für die Bewertung und den Kaufpreis.
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Fall 4: Für ein Wohn- oder Bürohaus im Alleineigentum
soll zum Zwecke der Veräußerung von einzelnen Wohnungen, Dachgeschossausbauten
oder Büroeinheiten die anteilsmäßige Begründung von
Eigentum im Grundbuch durchgeführt werden.
Der Geometer schafft mit der Vermessung und Berechung der Nutzflächen
sowie mit der Erstellung eines Lageplanes die Grundlagen für die
Nutzwertbestimmung und Parifizierung.
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